Leistungen

Ambulante Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe

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Erziehungs beistandschaften

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Erlebnispädagogik

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„Last Home“

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Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/ oder Krisen Hilfe benötigen. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind die  §§ 27 und 34 SGB VIII.
Ziel der ambulanten Hilfen zur Erziehung ist die Erschließung und Aktivierung eigener Ressourcen der Hilfeempfänger und die unterstützende Begleitung auf dem Weg zu selbständiger Problembewältigung. Eine gewichtige Rolle messen wir der Vernetzung der Kooperationspartner bei.
Ambulante Hilfen können im Rahmen des Rechts auf Hilfe zur Erziehung bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden. Diese gehen dann auf die einzelnen Träger zu und beauftragen diese mit der Durchführung der Unterstützung.
Hierbei haben Sie die Möglichkeit, auch eigene Wünsche bezüglich der Trägers und der Unterstützungsform zu äußern.
Ambulante Hilfen werden von den Jugendämtern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an die Familie als Ganzes, dazu gehören vollständige Familien (ggf. Großeltern und Pflegefamilien) mit unterschiedlicher Konstellation

  • Stieffamilien
  • Alleinerziehende mit und ohne Partner

Meistens sind die Familien mit äußerst vielschichtigen Problembereichen konfrontiert, wie zum Beispiel:
Arbeitslosigkeit, Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Schulprobleme, Schulverweigerung, Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Gesundheit und Ernährung, Haushaltsführung, Hygiene usw.,
aus denen sich die verschiedenen Arbeitsziele und Arbeitsinhalte bilden.

SPFH hat die Stabilisierung und den Fortbestand des Familiensystems zum Ziel.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist grundsätzlich ein freiwilliges Hilfeangebot für Familien, kann aber auch als Kontrollauftrag dem Kinderschutz dienen und als Auflage erteilt werden.
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Erziehungsbeistandschaften (EZB)

Zwar gibt es keine „typische“ Familie, welche eines Erziehungsbeistandes bedarf,
jedoch liegen oft mehrere der folgenden Faktoren vor:

  • geringes Einkommen und daraus resultierende soziale Notlage
  • Berufstätigkeit eines/der Elternteils/e bzw. häufige Abwesenheit vom Kind
  • mangelndes soziales Netz
  • ungünstige oder belastete Kommunikations- und Beziehungsstruktur
  • fehlgeleitete Handlungskompetenz der Eltern

Zu den Aufgaben des Erziehungsbeistands zählt die Wiederherstellung tragfähiger familiärer Beziehungen sowie im Weiteren die Durchführung von gruppen- und freizeitpädagogischen Angeboten.

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Unterstützungsangebot. Sie schließt aber auch die Familienberatung und elternunterstützende Angebote mit ein.

Ambulantes Clearing

Das Ambulante Clearing ist ein Angebot, das dem Erkennen und Benennen der familiären und erzieherischen Situation dient. Es wird eingesetzt, wenn Hilfebedarf gesehen wird, jedoch noch Unklarheit über die Art der Hilfe besteht, oder wenn eine externe intensive Einschätzung nach § 8a KJHG erforderlich ist.

Individual- und Schulbegleitung

Schulbegleiter*innen sind verlässliche Bezugspersonen und unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrem Schulalltag um das Recht auf Teilhabe zu ermöglichen. Schulbegleiter*innen sind während eines Teils oder auch der gesamten Schulzeit eines Schülers / Schülerin als Hilfestellung vor Ort. Dabei gilt immer der Grundsatz „So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe wie nötig“.

Schülerinnen und Schüler, die eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung haben und ohne Unterstützung am Unterricht der Regel- oder Förderschule nicht teilnehmen können, benötigen einen Schulbegleiter.

Die Aufgaben eines Schulbegleiters:

  • Individuelle Betreuung und Unterstützung des Schülers während des Unterrichts und während schulischen Veranstaltungen
  • Hilfe zur Umsetzung der Lerninhalte
  • Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern
  • Betreuung in den Pausen und auf Antrag im Schullandheim

Der Umfang der Schulbegleitung ergibt sich aus dem individuellen Bedarf des Schülers und  wird mit den Eltern und den Lehrkräften eng abgestimmt. Durch die Schulbegleitung wird die Teilnahme am Unterricht gewährleistet.

Die Individualbegleitung

Der Individualbegleiter unterstützt Kinder mit hohem Förderbedarf in:

  • Förderkindergärten
  • Heilpädagogischen Kindergärten und Heilpädagogischen Tagesstätten
  • Kindertageseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten und Horte

Die Individualbegleitung ermöglicht es den Kindern am Gruppenalltag und den Förderangeboten teilzunehmen und sich in die Gemeinschaft zu integrieren.

Der Umfang der Individualbegleitung ergibt sich aus dem Unterstützungsbedarf des Kindes und wird mit den Eltern abgestimmt.

„Last Home“

Im Rahmen von Erziehungsbeistandschaften wird sich hier um sog. „Systemsprenger“ oder „Systemverweigerer“ gekümmert. Das Jobcenter übernimmt die Übernachtungskosten – meist in einer Pension – sowie die Unterhaltskosten. Über die Erziehungsbeistandschaft werden die Jugendlichen im Auftrag der Jugendämter intensiv betreut.

Die Arbeitsprinzipien mit diesen Jugendlichen sind:

  • Freiwilligkeit
  • Niedrigschwelligkeit
  • Akzeptanz und Toleranz
  • Förderung von Eigeninitiative und Verantwortlichkeit
  • Ressourcenorientierung
  • Prozessorientierung
  • Kooperation und Vernetzung von Hilfen

Das „Last Home“ gibt es mittlerweile schon über 4 Jahre. In dieser Zeit konnten einige Jugendliche mit viel Geduld und natürlich auch mit Rückschlägen wieder in ein „normales“ Leben integriert werden. Die/der ein  oder andere Jugendliche macht mittlerweile eine Ausbildung.

Erlebnispädagogik

Die Erlebnispädagogik ist ein Themengebiet der Pädagogik. Sie befasst sich mit Gruppenerfahrungen in der Natur, um die Persönlichkeit und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Erlebnispädagogik gilt heute als integrativer Bestandteil ganzheitlicher Erziehungs- und Bildungskonzepte. Ursprünglich in der Reformpädagogik verwurzelt, gewinnt sie in jüngster Zeit wieder an Bedeutung, da Schlüsselqualifikationen wie soziale Kompetenz, Wagnisbereitschaft und Persönlichkeit eine zunehmende Rolle in der Gesellschaft spielen.

Bspw. ist das Intuitives Bogenschießen ist eine Form der gerichteten Achtsamkeitspraxis. Es steigert die Konzentrationsfähigkeit und die Fähigkeit zur Selbstbeobachtung, differenziert die Körperwahrnehmung, kann Stress mindern und eine klare Lebensausrichtung unterstützen.