Philosophie

Unternehmensphilosophie und Leitbild von Respekt Training

Die Grundlage des erzieherischen und pädagogischen Handelns sind Wertschätzung und Respekt. Die individuelle Lebenslage des einzelnen jungen Menschen ist die Richtschnur des Handelns. Respekt Training handelt interkulturell und vorurteilsfrei. Die Werte und Normen aus verschiedenen Kulturen werden anerkannt. Im Miteinander statt im Gegeneinander wird versucht Probleme zu lösen.

Leitbild

Das Leitbild gilt als gemeinsame Handlungsgrundlage. Alle Bereiche, welche mit den Jugendlichen arbeiten orientieren sich daran. Das Kindeswohl hat oberste Priorität. Hiervon abgeleitet ergeben sich für uns zwei weitere Grobziele, dessen Umsetzung und Hinführung zu diesem neben Schutz und Sicherheit für Leib und Leben zu sorgen, oberste Prämisse und Richtschnur unserer Arbeit darstellen. Ein möglichst hohes Maß an Integration und Verselbstständigung des Jugendlichen soll erreicht werden. Unsere Hilfen verstehen sich als umgesetzte, grundsätzliche, im Gesetzbuch verankerte Rechte von Minderjährigen. Konstruktive Kritik, regelmäßige Schulungen und Fortbildungen eines jeden Mitarbeiters gewährleisten im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungs- Prozesses, dass unsere Adressaten stets qualifiziert versorgt werden.

Respekt Training tritt als freier Träger der Jugendhilfe an – multiprofessionell wie multiethnisch, unbürokratisch und fachlich kompetent – unter  Rücksichtnahme auf die individuellen Ressourcen und persönlichen Belastungen jedes einzelnen Jugendlichen, ihr Recht auf eine stabile, wertneutrale und beschützende Entwicklungsförderung zur Seite zu stellen.

Zertifizierung nach AZAV

Respekt Training ist seit 2020 durch den TÜV Süd e.V. zertifiziert nach der AZAV.

AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Hierbei handelt es sich um eine Verordnung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), welche die Zulassung von Bildungsträgern und Weiterbildungsmaßnahmen über Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit regelt. Diese Regeln haben das Ziel, die Qualität von Dienstleistungen, welche die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben, und damit das arbeitsmarktpolitische Fördersystem zu verbessern.

Um Weiterbildungen über Bildungsgutschein anbieten zu können, muss ein Veranstalter als Bildungsträger AZAV-zertifiziert sein. Erreichen kann ein Veranstalter diese AZAV-Zulassung als Träger, indem er durch eine externe Fachkundige Stelle zugelassen wird. Hierbei wird überprüft, ob der Träger die gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen des SGB III für Weiterbildungen erfüllt:

  • Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen nachgewiesen,
  • qualifiziertes Personal eingesetzt und
  • ein System zur Sicherung der Qualität angewendet werden.

Eine Rezertifizierung oder Neuzulassung muss alle fünf Jahre erfolgen. Zusätzlich zur Trägerzulassung müssen auch die Bildungsangebote, die der Träger über Bildungsgutschein anbietet, zertifiziert sein. Dabei muss Folgendes nachgewiesen werden:

  • Arbeitsmarktrelevanz
  • Erfolgreiche Teilnahme durch Vorliegen eines Maßnahmenkonzeptes
  • Zweckmäßigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Sparsamkeit
  • Angemessene Teilnahmebedingungen

Für ein Bildungsangebot ist spätestens nach drei Jahren eine Rezertifizierung bzw. Neuzulassung notwendig.