Die Einbindung der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) durch das Jugendamt erfolgt in Situationen, in denen Familien vor komplexen Herausforderungen stehen. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie etwa:
Das Jugendamt integriert die SPFH, um die Familien in solchen schwierigen Situationen zu unterstützen und zu begleiten, um die Stabilität und das Wohlergehen der Familienmitglieder zu fördern.
Montag - Donnerstag: 09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00 Uhr
2. Erziehungsbeistandschaft (EZB)
Die Einbindung einer Erziehungsbeistandschaft durch das Jugendamt erfolgt in Situationen, in denen eine spezifische Unterstützung für ein Kind oder einen Jugendlichen sowie für seine Familie erforderlich ist. Dies geschieht in verschiedenen Kontexten:
Die Erziehungsbeistandschaft wird vom Jugendamt integriert, um gezielt und individuell Hilfe und Unterstützung anzubieten. Sie zielt darauf ab, den beteiligten Personen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen, Erziehungskompetenzen zu stärken und eine positive Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen zu fördern.
Montag - Donnerstag: 09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00 Uhr
3. Ambulantes Clearing
Das ambulante Clearing, angeboten durch das Jugendamt, wird in Situationen eingesetzt, in denen eine umfassende Klärung der familiären Situation und der individuellen Bedürfnisse eines Kindes oder Jugendlichen erforderlich ist. Dieser Prozess wird meist dann in Betracht gezogen, wenn Unsicherheit darüber besteht, welche Art von Unterstützung oder Hilfe am besten geeignet ist.
Ein ambulantes Clearing kann durch das Jugendamt integriert werden wenn:
Das ambulante Clearing ist ein diagnostischer Prozess, der darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Bedürfnisse und die aktuelle Situation eines Kindes oder Jugendlichen zu gewinnen. Es dient als Grundlage für die weitere Planung und Empfehlung geeigneter Maßnahmen oder Unterstützung durch das Jugendamt.
Montag - Donnerstag: 09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag
:
09:00 – 12:00 Uhr
4. Individual- und Schulbegleitung
Eine Schulbegleitung wird vom Jugendamt integriert, wenn ein Schüler oder eine Schülerin aufgrund von besonderen Bedürfnissen, sei es durch eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung, im schulischen Umfeld Unterstützung benötigt.
Typischerweise wird eine Schulbegleitung vom Jugendamt integriert, wenn:
Die Integration einer Schulbegleitung durch das Jugendamt zielt darauf ab, den Schülern oder Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen eine adäquate und individuelle Unterstützung im schulischen Umfeld zu bieten, um ihre Bildungschancen und ihre Teilhabe am schulischen Leben zu verbessern.
Montag - Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag
:
09:00 – 12:00 Uhr
Respekt Training GmbH • Hindenburgstraße 52 • 85057 Ingolstadt
Tel: 0841 / 88 170 650 • info@respekt-training.de • www.respekt-training.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr • Freitag
: 09:00 – 12:00 Uhr