Ambulante Hilfen

Ambulante Hilfen

1. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Einbindung der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) durch das Jugendamt erfolgt in Situationen, in denen Familien vor komplexen Herausforderungen stehen. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie etwa:


  • Belastungen im Familienalltag: Wenn die Familie mit schwerwiegenden Problemen wie Arbeitslosigkeit, häuslicher Gewalt, Drogenmissbrauch, psychischen Belastungen oder finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert ist.
  • Erziehungsschwierigkeiten: Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder Schwierigkeiten haben, sei es aufgrund von Konflikten, Verhaltensauffälligkeiten der Kinder oder Problemen in der Schulerziehung.
  • Kindeswohlgefährdung: Bei Anzeichen oder Situationen, die das Wohl des Kindes gefährden könnten, wie Vernachlässigung, Missbrauch oder anderen Risiken.
  • Unterstützung bei familiären Veränderungen: Wenn die Familie in Umbruchphasen wie Trennung, Scheidung, Verlust eines Familienmitglieds oder anderer großer Veränderungen Unterstützung benötigt.


Das Jugendamt integriert die SPFH, um die Familien in solchen schwierigen Situationen zu unterstützen und zu begleiten, um die Stabilität und das Wohlergehen der Familienmitglieder zu fördern.


E-Mail-Kontakt: info@respekt-training.de

2. Erziehungsbeistandschaft (EZB)


Die Einbindung einer Erziehungsbeistandschaft durch das Jugendamt erfolgt in Situationen, in denen eine spezifische Unterstützung für ein Kind oder einen Jugendlichen sowie für seine Familie erforderlich ist. Dies geschieht in verschiedenen Kontexten:


  • Erziehungsprobleme: Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte Schwierigkeiten haben, angemessen mit dem Verhalten oder den Herausforderungen eines Kindes oder Jugendlichen umzugehen, sei es wegen Konflikten, Verhaltensauffälligkeiten oder schulischen Problemen.
  • Unterstützung des Jugendlichen: Bei Jugendlichen, die außerhalb der Familie Unterstützung benötigen, sei es aufgrund von Schwierigkeiten in der Schule, mit Gleichaltrigen oder aufgrund persönlicher Herausforderungen.
  • Risikosituationen: Bei Anzeichen, dass ein Kind oder Jugendlicher in eine Situation geraten könnte, die sein Wohlergehen oder seine Entwicklung gefährdet, wie Vernachlässigung, Missbrauch oder andere Risiken.
  • Familienunterstützung: Wenn Familien vor großen Veränderungen stehen, sei es durch Trennung, Verlust eines Familienmitglieds oder in Zeiten erhöhter familiärer Belastungen.


Die Erziehungsbeistandschaft wird vom Jugendamt integriert, um gezielt und individuell Hilfe und Unterstützung anzubieten. Sie zielt darauf ab, den beteiligten Personen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen, Erziehungskompetenzen zu stärken und eine positive Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen zu fördern.


E-Mail-Kontakt: info@respekt-training.de

3. Ambulantes Clearing

Das ambulante Clearing, angeboten durch das Jugendamt, wird in Situationen eingesetzt, in denen eine umfassende Klärung der familiären Situation und der individuellen Bedürfnisse eines Kindes oder Jugendlichen erforderlich ist. Dieser Prozess wird meist dann in Betracht gezogen, wenn Unsicherheit darüber besteht, welche Art von Unterstützung oder Hilfe am besten geeignet ist.


Ein ambulantes Clearing kann durch das Jugendamt integriert werden wenn:



  • Ungewissheit oder Komplexität: Wenn Unklarheit darüber herrscht, welche Art von Hilfe am meisten geeignet ist oder wenn die familiäre Situation komplex ist und eine eingehende Beurteilung erfordert.
  • Schwierigkeiten bei der Feststellung der Bedürfnisse: Wenn es schwierig ist, die genauen Bedürfnisse eines Kindes oder Jugendlichen sowie die der Familie zu bestimmen, sei es aufgrund von vielschichtigen Problemen oder unklaren Umständen.
  • Vorbeugende Maßnahmen: Manchmal wird ein ambulantes Clearing eingeleitet, um präventiv einzugreifen, bevor sich bestehende Probleme weiter verschärfen oder um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
  • Entscheidungsfindung: In Situationen, in denen eine fundierte Entscheidung darüber getroffen werden muss, welche Art von Unterstützung, Betreuung oder Hilfe am besten geeignet ist, um die Situation des Kindes oder Jugendlichen zu verbessern.


Das ambulante Clearing ist ein diagnostischer Prozess, der darauf abzielt, einen umfassenden Überblick über die Bedürfnisse und die aktuelle Situation eines Kindes oder Jugendlichen zu gewinnen. Es dient als Grundlage für die weitere Planung und Empfehlung geeigneter Maßnahmen oder Unterstützung durch das Jugendamt.


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4. Individual- und Schulbegleitung

Eine Schulbegleitung wird vom Jugendamt integriert, wenn ein Schüler oder eine Schülerin aufgrund von besonderen Bedürfnissen, sei es durch eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung, im schulischen Umfeld Unterstützung benötigt.


Typischerweise wird eine Schulbegleitung vom Jugendamt integriert, wenn:


  • Individuelle Bedürfnisse: Ein Schüler oder eine Schülerin besondere Unterstützung benötigt, um sich im schulischen Umfeld zurechtzufinden, sei es aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen.
  • Integration und Inklusion: Um sicherzustellen, dass Kinder oder Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen gleichberechtigt am schulischen Leben teilhaben können, wird eine Schulbegleitung integriert, um ihnen dabei zu helfen, den schulischen Anforderungen besser gerecht zu werden.
  • Unterstützung im Lernprozess: Schüler oder Schülerinnen, die Schwierigkeiten haben, dem Unterricht zu folgen oder sich in der Schule zu orientieren, erhalten durch eine Schulbegleitung individuelle Unterstützung, sei es bei der Bewältigung des Schulstoffes oder bei sozialen Interaktionen.
  • Betreuung und Hilfe: Kinder oder Jugendliche, die aufgrund von Beeinträchtigungen eine zusätzliche Betreuung oder Hilfe im schulischen Umfeld benötigen, erhalten durch eine Schulbegleitung eine individuelle Unterstützung, um ihre Teilhabe am schulischen Alltag zu gewährleisten.


Die Integration einer Schulbegleitung durch das Jugendamt zielt darauf ab, den Schülern oder Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen eine adäquate und individuelle Unterstützung im schulischen Umfeld zu bieten, um ihre Bildungschancen und ihre Teilhabe am schulischen Leben zu verbessern.



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5. Anti-Gewalt- und Konfrontatives Ressourcentraining (AGT/KRT)

Das AGT/KRT ist ein spezialisiertes Programm für Jugendliche und Erwachsene Täter mit Tendenzen zur Gewalt oder anderen Delikten. Es kombiniert sozialpädagogische und psychologische Ansätze, um ihre Biografien aufzuarbeiten.


Fundiert auf aggressions- und kriminalitätstheoretischen Erkenntnissen sowie lerntheoretischen Prinzipien, wird dieses Training in verschiedenen Bereichen wie der Straffälligenhilfe, in ambulanten Settings und Schulen sowie in Sozialkompetenz-Trainings angewendet.


Das Besondere? Es fügt dem konfrontativen Ansatz zielführende ressourcen- und lösungsorientierte Sichtweisen hinzu. Hierbei werden die Lebensumstände der Teilnehmer wertgeschätzt und ihre persönlichen Ressourcen betont.


Die Abneigung gilt ausschließlich der Tat, nicht der Person.

 

E-Mail-Kontakt:  info@respekt-training.de

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