In unserem FAQ-Bereich finden Sie die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Bitte lesen Sie zuerst unseren FAQ-Bereich durch bevor Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Erst mal ganz grundsätzlich:
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
So steht es im im § 1 Absatz 1 der Jugendhilfe ist im 8. Sozialgesetzbuch, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Jugendhilfe können einzelne Kinder und Jugendliche bekommen, aber auch gesamte Familien. Ob und in welchem Umfang Jugendhilfe gewährt wird entscheidet das örtlich zuständige Amt für Kinder, Jugend und Familie (früher Jugendamt).
Über die Art sowie den Umfang der Hilfe entscheidet das örtlich zuständige Amt für Kinder, Jugend und Familie. In einem oder mehreren ausführlichen Gesprächen wird geklärt welche Hilfe in welchem Umfang angebracht ist. Stellt sich im Laufe der Hilfe heraus, dass sich der Bedarf verändert hat, so kann die Hilfe auch entsprechend angepasst werden.
Generell ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie (ehemals Jugendamt) als Partner und nicht als Feind zu sehen. Wir arbeiten seit vielen Jahren vertrauensvoll mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zusammen. Oberstes Ziel ist immer, dass Lösungen innerhalb der jeweiligen Familien gefunden werden.
Selbstverständlich können auch alle Leistungen privaten individuell gebucht werden.
Wenn Sie sich unsicher sind, an wen Sie sich wenden sollen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Rufen Sie und an oder schreiben Sie uns!
Die Jugendhilfe ist im 8. Sozialgesetzbuch, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt.
Dort heißt es in § 1 Absatz 1:
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
Jugendhilfe können einzelne Kinder und Jugendliche bekommen, aber auch gesamte Familien. Ob und in welchem Umfang Jugendhilfe gewährt wird entscheidet das örtlich zuständige Amt für Kinder, Jugend und Familie (früher Jugendamt).
Über die Art sowie den Umfang der Hilfe entscheidet das örtlich zuständige Amt für Kinder, Jugend und Familie. In einem oder mehreren ausführlichen Gesprächen wird geklärt welche Hilfe in welchem Umfang angebracht ist. Stellt sich im Laufe der Hilfe heraus, dass sich der Bedarf verändert hat, so kann die Hilfe auch entsprechend angepasst werden.
Generell ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie (ehemals Jugendamt) als Partner und nicht als Feind zu sehen. Wir arbeiten seit vielen Jahren vertrauensvoll mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zusammen. Oberstes Ziel ist immer, dass Lösungen innerhalb der jeweiligen Familien gefunden werden.
Wenn Sie sich unsicher sind an wen Sie sich wenden sollen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Rufen Sie und an oder schreiben Sie uns!
Eine Form der Hilfe ist die sogenannte Sozialpädagogische Familienhilfe. Sie ist eine, in der Regel kostenlose, Form der staatlichen Erziehungshilfe für Familien Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die Familienhilfe wird von sogenannten Familienhelfern geleistet, meist einzelne Sozialpädagogen, teilweise aber auch Teams von Sozialpädagogen. Sie unterstützen, betreuen und begleiten die Familien intensiv bei:
-Fragen und Schwierigkeiten in der Erziehung -der Bewältigung von Krisen und Konflikten in der Familie -Problemen in den Bereichen Kindergarten, Schule und Ausbildung -der Kontaktaufnahme und beim Umgang mit Ämtern und Behörden -Fragen der wirtschaftlichen und gesundheitsbewussten Haushalts- und Lebensführung
Es gibt einige verschiedene Hilfeleistungen im Rahmen der Jugendhilfe. Welche Hilfe für den Einzelfall geeignet ist, entscheiden die Fachkräfte der Ämter für Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit den hilfesuchenden Familien.
Folgende Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe werden von Respekt Training angeboten:
-Erziehungsbeistandschaften, Betreuungshelfer, -Erziehungsberatung, -Sozialpädagogische Familienhilfe, -Heimerziehung sowie sonstige betreute Wohnformen, -Intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung, -Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Ein Schulbegleiter soll im schulischen Lebens- und Lernumfeld eine Unterstützung für einen bestimmten Schüler sein, so dass diesem die Teilhabe am Unterricht möglich wird. Die Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die sich am Schüler orientiert und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet.
Durch einen Schulbegleiter kann oftmals vermieden werden, dass ein Schüler bspw. auf eine Förderschule muss oder sogar nicht mehr beschult werden kann.
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen haben beraten wir Sie gerne!
Respekt Training bietet verschiedene Seminare zu verschiedenen Themen an. Diese Seminare können auf die individuellen Bedarfe von Institutionen wie Schulen, Kindergärten, Behörden, Unternehmen usw. angepasst werden.
Angeboten werden kann ein breites Spektrum an Themen wie bspw. Gewaltprävention, Anti-Gewalt-Training, Soziale Kompetenztraining, Organisationssupervision u.a.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir konzipieren ein individuelles Angebot für Sie!
Respekt Training wurde 2008 von Atila Dikilitas gegründet. Die ersten Angebote waren vor allem im Bereich der Gewaltprävention, in dem Respekt Training der erste staatlich anerkannte Träger war.
Der Respekt gegenüber den Mitmenschen ist eine wesentliche Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Somit ist das „Trainieren“ von Respekt nicht nur in der Gewaltprävention von großer Bedeutung.
Ohne Respekt gegenüber den Mitmenschen ist ein gewaltfreies Zusammenleben nicht möglich. Diese große Bedeutung von gegenseitigem Respekt spiegelt sich in dem Namen „Respekt Training“ wieder.
Respekt Training GmbH • Hindenburgstraße 52 • 85057 Ingolstadt
Tel: 0841 / 88 170 650 • info@respekt-training.de • www.respekt-training.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr • Freitag
: 09:00 – 12:00 Uhr